Gasbeschaffungsumlage wurde abgeschafft

Die „Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung“ gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 EnSiG ist am 03.10.2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.

Die Ihnen vorliegenden Informationsschreiben sind insofern nicht mehr aktuell. Die darin ausgewiesene Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Ct/kWh ist hinfällig und wird Ihnen selbstverständlich nicht berechnet.

 

Janice Kaiser
Geschäftsführerin
Stadtwerke Schneeberg GmbH
04.10.2022